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Hilfe für das ambulante Kinderhospiz
RC München-Ost "ergolft" 50.000 Euro für das Kinderhospiz

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Ein Lichtblick in dunklen Zeiten: Mit 50.000 Euro Spenden vom Rotary Club München-Ost kann das Ambulante Kinderhospiz München nun auch Eltern lebensbedrohlich erkrankter Kinder helfen.

Bisher konnten Eltern lebensbedrohlich erkrankter Kinder nur eingeschränkt betreut werden – das soll sich jetzt mit Hilfe der Spendenerlöse ändern: Unter der Schirmherrschaft von Staatsministerin a. D. Christa Stewens kamen bei dem Golfturnier und einer parallel stattfindenden Fußgängerralley am Samstag 50.000 Euro an Spendengeldern für das Ambulante Kinderhospiz München (AKM) zusammen. Der Präsident des RC München-Ost konnte der Leiterin des AKM noch am Abend einen entsprechenden Scheck überreichen. Knapp 200 Gäste unterstützten die Benefizveranstaltung auf Schloss Maxlrain anlässlich der 10-Jahres-Feier des Rotary Club München-Ost. Mit den Spenden kann nun eine Anschubfinanzierung für das neue AKM-Projekt „Hilfe für lebensbedrohlich kranke Kinder“ geleistet werden. Das Kinderhospiz kann sein Angebot nun auf alle Kinder erweitern, die lebensbedrohlich erkrankt sind und nicht nur ausschließlich Kinder mit der Prognose „unheilbar“ betreuen. Dazu Christine Bronner, Gründerin des Hospizes: „Diese Spende wird vielen Familien mit lebensbedrohlich erkrankten Kindern helfen, mit ihrem schweren Schicksalsschlag umzugehen. Bisher erhielten Familien mit lebensbedrohlich und nicht zwangsläufig unheilbar erkrankten Kindern in Bayern oft keine ambulante psychosoziale Betreuung. Das Ambulante Kinderhospiz kann auch ihnen jetzt mit erfahrenem Personal zur Seite stehen.“ Zudem sei die Betreuung in Form eines „Case Managements“ (professionelle Pflegeanleitung und Pflegeüberleitung) sinnvoll, weil viele Familien zwar Unterstützung in Form psychosozialer Hilfe und Pflegeanleitung benötigten, aber nicht immer auch gleich einen Pflegedienst. Dies gelte besonders für krebskranke Kinder. Die Spendenerlöse der Rotarier vom Rotary-Club München Ost unterstützen konkret das erforderliche Nachsorge-Team, um das hauptamtliche Personal im Rahmen der erweiterten Unterstützung sicherzustellen. Neben den Leistungen der Kinderkrankenschwestern (“Case Manager“) zählen hierzu die der Kinderpsychologin und des Kinderarztes, die beide das Team des AKM auf Honorarbasis beraten. Zugleich wird das psychosoziale Beratungsangebot auf alle jungen Patienten erweitert, die lebensbedrohlich erkrankt sind – eine Leistung, die im staatlichen Fördersystem bislang in dieser Form nicht vorgesehen ist. Schließlich wird ein entsprechend qualifizierter Kinderarzt in der Kinderklinik für die sozialmedizinische Nachsorge und die pädiatrische Palliativmedizin eingesetzt. „Wir freuen uns sehr, so viele Sponsoren, Spender und Unterstützer für dieses wichtige Projekt des Ambulanten Kinderhospizes gewonnen zu haben. Mein persönlicher Dank gilt ihnen und allen anderen, die dazu beigetragen haben, die Benefizveranstaltung so erfolgreich umzusetzen. Ich würde mich sehr freuen, wenn das Ambulante Kinderhospiz auf diesem Wege bekannter geworden ist und vor allem viele neue Förderer findet", so Dr. Frank Töfflinger, Präsident des Rotary Clubs München Ost.

(Das Foto zeigt Christa Stewens im Gepräch mit Frank Töfflinger)

Über das Ambulante Kinderhospiz München (AKM)
Das Ehepaar Bronner hat im September 2004 nach eigener schwerer Erfahrung damit begonnen, eine umfassende und qualifizierte Unterstützung für Familien mit schwerst- oder unheilbar kranken Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Inzwischen ist daraus das Ambulante Kinderhospiz München entstanden, das seit 2008 als eigenständige Stiftung arbeitet. Hier leisten ein 10-köpfiges Team hoch spezialisierter Fachkräfte und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter in München und Oberbayern ambulante Kinderhospizarbeit. Der wesentliche Unterschied zur stationären Kinderhospizarbeit besteht darin, dass die Kinder zu Hause in ihren Familien - und damit in der vertrauten Umgebung - betreut werden. Heute verfügt das AKM über einen festen Stamm qualifizierter Familienbegleiter/innen, die sich als Weggefährten der betroffenen Familien über den Tod des Kindes hinaus verstehen.

Mittwoch, 21. Juli 2010/GB
Letzte Änderung: 26.07.10/GB


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